SSVIE - Geschichte Schützenverein Rikon-Effretikon
SSVIE - Geschichte Schützenverein Rikon-Effretikon

Aus der Vereinsgeschichte des Schützenverein Rikon-Effretikon

In der Chronik der Gemeinde Illnau-Effretikon kann nachgelesen werden, dass der Schützenverein Rikon-Effretikon als letzter der vier heute noch bestehenden Schützen-vereine in der Gemeinde gegründet wurde.

Nach einer Verordnung der hohen Militärdirektion hatte jeder Schiesspflichtige sich entweder als Mitglied einem Schiessverein anzuschliessen oder dann im Herbst eine dreitägige Schiessübung in Zürich mitzumachen. Deshalb regte sich bei Wehrpflichtigen der Gemeindeteile Rykon und Effretikon der Wunsch, einen eigenen Verein unter dem Namen „Schiessverein Rykon-Effretikon“ zu gründen.

Fünfzehn Gleichgesinnte versammelten sich am 10. April 1883 im alten Schulhaus in Rikon und hoben den „Schiessverein Rykon-Effretikon“ aus der Taufe. Man regelte das Anschaffen von Schiessmobiliar und wählte den Vereinsvorstand mit Johannes Kuhn als erstem Präsidenten. An einer nachfolgenden Versammlung am 22. April 1883 wurden er-gänzende Geschäfte beschlossen, die Statuten unterzeichnet, die Schiesstage fürs erste Jahr festgelegt und ein Schiessplatz bestimmt. Im Jahre 1887 wurde die erste Vereinsfahne angeschafft und der Verein in „Schützenverein Rykon-Effretikon“ umbenannt.

Als pikantes Détail aus den Vereinsstatuten sei § 7 erwähnt:

Zur Sicherung eines möglichst regelmässigen Besuches der Übungen und zur Aufrechterhaltung der Ordnung bei denselben ist der Vorstand zur Verhängung nachstehender Bussen competent:

a) für unentschuldigtes Ausbleiben bei den Übungen 40 Rappen
b) für eine Viertelstunde zu spät kommen 10 Rappen, für noch später Kommende: 20 Rp.
c) für unentschuldigtes wie entschuldigtes Ausbleiben bei den Übungen hat der Schütze für jede nicht gemachte Übung, wenn dies am Nachschiessen nicht eingeholt wird, 20 Rappen an die Kasse zu entrichten
d) für mangelhafte Instandhaltung des Gewehrs 10 - 50 Rappen
e) für verspätetes Ablösen bei den Abteilungen 10 Rappen
f) für Laden des Gewehres vor dem Signalfeuer 50 Rappen

Verglichen mit den damaligen Taglöhnen auferlegten sich damit die Schützen happige Bedingungen Diese Bussenregelung wurde an den Generalsversammlungen jeweils bestätigt oder auch verschärft. Im Jahre 1930 wurde der Vorstand beauftragt zu prüfen, ob die Bussen abgeschafft werden könnten, was dann aber erst nach dem 2. Weltkrieg definitiv geschah.

Der Vereinsvorstand bestand anfänglich aus vier Mitgliedern, wurde den anfallenden Aufgaben jeweils angepasst und stieg bis nach dem 2. Weltkrieg auf sechs an. Mit der zunehmenden Zahl wehrpflichtiger Bürger in Effretikon - im Jahre 1973 absolvierten 911 Schiesspflichtige die obligatorische Bundesübung - mussten die anfallenden Arbeiten auf mehr Leute verteilt werden und man erreichte mit 17 Vorstandsmitglieder den Höchststand. Heute zählen wir 12 Vorstandsmitglieder und mit dem Wegfall der obligatorischen Vereinsmitgliedschaft im Jahre 1996 sowie den verschiedenen Armeereformen der letzten Jahre reduzierte sich die Zahl der Schiesspflichtigen stetig und liegt heute jährlich bei ca. 200 Obligatorisch-Schützen.



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